Auto zulassen mit Vollmacht: Was muss drinstehen?
Aktualisiert am 05.11.2026
Sie haben keine Zeit für die Zulassungsstelle? Dann kann jemand anderes Ihr Auto für Sie zulassen, ummelden oder abmelden. Dafür brauchen Sie eine Vollmacht. Hier lesen Sie, was hineingehört.
Das muss in der Vollmacht stehen
- Vollmachtgeber (der Halter): Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Bevollmächtigter: Name und Anschrift der Person oder Firma, die die Zulassung erledigt
- Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) oder das bisherige Kennzeichen
- Zweck: z. B. Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung
- Ort, Datum und Unterschrift des Halters
Diese Unterlagen braucht der Bevollmächtigte
- Die unterschriebene Vollmacht
- Den Ausweis des Halters bzw. eine Kopie, je nach Anforderung der Zulassungsstelle
- Den eigenen Ausweis
- Das vom Halter unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Alle Fahrzeugunterlagen, die auch der Halter selbst bräuchte, z. B. Zulassungsbescheinigung und eVB-Nummer
Typische Fehler
- Die Vollmacht ist nicht vom Halter selbst unterschrieben.
- Das SEPA-Mandat fehlt oder ist nicht unterschrieben.
- Die FIN in der Vollmacht passt nicht zu den Fahrzeugpapieren.
Zulassung durch uns
Als Zulassungsdienst erledigen wir die Zulassung mit Ihrer Vollmacht. Die nötigen Formulare finden Sie bei der jeweiligen Leistung zum Download.
Keine Lust auf Wartezeit bei der Zulassungsstelle? Wir übernehmen das für Sie.
Zu unseren LeistungenHäufige Fragen
Das hängt von der Zulassungsstelle ab. Oft genügt eine Kopie. Wir sagen Ihnen vorab, was genau benötigt wird.
Ja. Die Vollmacht muss vom Halter persönlich unterschrieben sein.
Ja. Ein Zulassungsdienst kann mit Ihrer Vollmacht Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung für Sie erledigen.